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    Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

  1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen:
    Für die gesamte und zukünftige Geschäftsverbindung gelten die nachstehenden Vereinbarungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten.


  2. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns nicht innerhalb fünf Tagen nach Erteilung schriftlich abgelehnt wird.


  3. Lieferungen bzw. leihweise Überlassung von Geräten und Zubehör erfolgen grundsätzlich für Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. Leihnehmers. Bei Erhöhung der Rohstoffpreise, Löhne usw. behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
    Die Lieferfrist unterliegt der jeweiligen Vereinbarung. Unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Arbeitseinstellung, Rohmaterialmangel und ähnliches bei uns oder bei den Zulieferern entbinden uns jeder Verantwortung, Teillieferungen sind zulässig.


  4. Beanstandungen können nur innerhalb acht Tagen nach Lieferung der Ware berücksichtigt werden. Bei begründerter Beanstandung bieten wir kostenlose Instandsetzung bzw. Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche des Käufers an uns, insbesondere ein Ersatz für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbstenstanden sind, werden nicht anerkannt. Dies gilt auch für Probelieferungen bzw. Leihgeräte aller Art.


  5. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Das gilt auch für Teillieferungen. Für Barzahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Anrchnung von Zinsen und Kosten, welche die Banken für ungedeckte Kredite beansprucen, vor. Wechselzahlung bedarf nesonderer Vereinbarung. Die Wechsel müssen diskontfähig sein, Spesen zu Lasten des Bestellers. Bei Lieferungen von Maschinen und werkzeugen behalten wir uns folgende Zahlungsbedingungen vor:
    1/3 des Rechnungsbetrages sofort bei Lieferung mit 2 % Skonto, der Rest innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Reparatur- und Montagearbeiten sind sofort nach erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar.


  6. Das Eigentum an den gelieferten Waren behalten wir uns vor, solange gegen den Besteller irgendwelche Forderungen, auch aus anderem Rechtsgrund, bestehen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Waren gepfändet oder sonst beeinträchtigt werden oder verlorengehen. Der Käufer trägt die Kosten der Interventionsklage und aller Maßnahmen, die der Lieferer zur Erhaltung seines Eigentums für erforderlich hält. Der Käufer ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Verpfändung oder Sicherheitsübertragung an Dritte ist dem Käufer untersagt.


  7. Verpackung: Eisen-Hobbocks und Leitballons werden nach Rückgabe voll gutgeschrieben. Holzfässer werden nach Rückgabe in brauchbarem Zustand mit ¾ des berechneten Wertes gutgeschrieben. Ein vorheriger Abzug an der Rechnung ist nicht statthaft.


  8. Aus Kostengründen berechnen wir bei Kleinstaufträgen einen Mindermengenzuschlag.


  9. Zahlungs- und Lieferbedingungen für Reparatur - und Montagearbeiten
  10. Beanstandungen: Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten sowie des gelieferten Zubehörs können nur innerhalb acht Tagen nach Beendigung der Arbeiten erhoben werden. Bei begründeten Beanstandungen kann der Besteller Nachbesserungen verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche wie Wandlung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.


  11. Auszug aus unseren Mietbedingungen
  12. Mindestmietdauer ist ein Arbeitstag. Wochenendtage werden, wenn nicht anders vereinbart, als volle Arbeitstage gerechnet. Wird die Mietsache gestohlen oder unterschlagen, so hat der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Im Übrigen gelten unsere ausführlichen Mietbedingungen, sowie die Mietbedingungen des "Mietvertrages für Baugeräte" vom Hauptvorstand der deutschen Bauindustrie.


  13. Erfüllungsort ist Friedrichsdorf 4/Ts., Gerichtsstand ist Bad Homburg v.d.H.